Bevor Sie eine Bootsfahrt auf dem Gardasee unternehmen, sollten Sie sich über die Vorschriften für eine korrekte und sichere Navigation informieren, um unangenehme Bußgelder zu vermeiden.
Wir raten Ihnen auch, vor Ihrer Abreise einen Anhaltspunkt mitzunehmen, der Ihnen hilft, sich zurechtzufinden.
Halten Sie immer einen Abstand von mindestens 500 Metern zur Küste ein und fahren Sie mit mäßiger Geschwindigkeit.
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SICHERES NAVIGIEREN

- Die Höchstgeschwindigkeit für Motorboote auf dem Gardasee beträgt 20 Knoten.
- Für die Einfahrt, Ausfahrt und innerhalb von Häfen beträgt die Geschwindigkeitsbegrenzung 3 Knoten.
- Innerhalb von 300 Metern Entfernung von der Küste muss mit reduzierter Geschwindigkeit gefahren werden.
- Tagsüber beträgt die Höchstgeschwindigkeit 20 Knoten, nachts wird die Höchstgeschwindigkeit auf 5 Knoten reduziert.
- Alle öffentlichen Verkehrsmittel haben immer Vorrang.
- Zu Booten, die Liniendienste betreiben, und/oder zu Schiffen von Berufsfischern muss stets ein Abstand von mindestens 100 Metern eingehalten werden. Diese Boote dürfen in ihrem Kurs nicht behindert werden.
- Der Mindestabstand zwischen zwei Booten anderer als der oben genannten Typen beträgt 100 m.
- Manöver beim Ein- und Auslaufen in Häfen müssen immer senkrecht zur Küste und mit geringer Geschwindigkeit durchgeführt werden.
- Alle Sportmotorboote und Segelboote mit Hilfsmotor müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen. Ein Versicherungsnachweis muss immer an Bord mitgeführt werden.
- Der Fahrer ist verpflichtet, einen Ausweis und/oder einen Führerschein an Bord mitzuführen.
- Für alle Kinder unter 40 kg ist das Tragen von Schwimmwesten während der Fahrt obligatorisch. Die Schwimmwesten für Erwachsene werden in den dafür vorgesehenen Fächern verstaut.
- Jedes Boot ist mit einem Notfallset ausgestattet. Im Falle eines Notfalls kontaktieren Sie bitte sofort unser Büro: +39 0365503057- +39 0365504861.
- Die Nummer für Notfälle am Gardasee ist 1530.
- Alle Boote sind aus Sicherheitsgründen mit einem GPS-Satellitensystem ausgestattet.
- Bei schlechtem Wetter ist es notwendig, im nächstgelegenen Hafen sicher anzulegen. Kontaktieren Sie dann unsere Büros: +39 0365503057 +39 0365504861
- Wasserski und andere Aktivitäten, bei denen ein Schleppseil verwendet wird, sind ohne Genehmigung verboten.
- Der Anker ist nicht mit dem Boot verbunden.
Wer in betrunkenem Zustand am Steuer erwischt wird, kann mit einer Geldstrafe zwischen 2066,00 € und 8000,00 € belegt werden. Artikel 53 des Nautikgesetzes (171/2005), Absatz 1-bis, bezieht sich in Bezug auf Bußgelder und Führerscheinentzug auf den “Zustand der Trunkenheit” des Kapitäns oder des Schiffsführers eines Sportbootes, woraus sich ableiten lässt, dass die “nautischen” Alkoholtoleranzwerte von denen des Straßenverkehrs abweichen können. In diesem Gesetz gibt es keine eindeutigen Grenzwerte für den Blutalkoholgehalt. Streifen auf dem Wasser können Sie aufhalten, wenn sie glauben, dass Sie zu viel getrunken haben. Achtung: Die Tatsache, dass das Schifffahrtsgesetz keine Toleranzgrenze vorschreibt, bedeutet, dass der Blutalkoholspiegel darf nur NULL betragen. “Die Modalitäten und Instrumente zur Feststellung der Trunkenheit sowie die Toleranzgrenzen des Alkoholspiegels werden durch Erlass des Ministers für Infrastrukturen und Verkehr im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Sozialpolitik festgelegt. Schließlich ist zu bedenken, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass auf den Entzug des Bootsführerscheins für das Führen eines Sportbootes im Zustand der Trunkenheit vorsorglich auch der Entzug der Gültigkeit des Führerscheins für ein Kraftfahrzeug folgen kann. Jede Rettung, die nicht zu Lasten des Unternehmens geht, kostet den Kunden 100,00 € für den Ausflug und 150,00 €/Stunde.
- Im nördlichen Teil des Gardasees (Region Trentino) ist die motorisierte Schifffahrt verboten. Die Grenze verläuft zwischen Corno di Reamol (Westufer, nördlich von Limone del Garda) und der Galleria del Confine (Ostufer, nördlich von Malcesine).
- Bitte beachten Sie auch, dass der Zugang zum Hafen von Sirmione nicht gestattet ist.
- Boote, die Eigentum des Auftraggebers sind und/oder von ihm genutzt werden, sind gegen das Risiko der Haftpflicht in der Freizeitschifffahrt versichert.
- Der Teilnehmer haftet für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Er/sie erklärt außerdem, dass er/sie jede Haftung für Schäden an sich selbst, anderen und Sachen übernimmt, die durch unsachgemäße Handhabung der Boote, Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit verursacht werden.
- Die Gesellschaft haftet zivilrechtlich nach dem Gesetz für Schäden, die Dritten unfreiwillig durch Tod oder Körperverletzung zugefügt werden, und zwar NUR UND AUSSCHLIESSLICH dann, wenn die festgestellte Haftung die Gesellschaft selbst und/oder Personen trifft, für die die Gesellschaft, ihre Direktoren und/oder der alleinige Direktor haftbar sind.
- RappyDrive übernimmt keine Haftung für Gegenstände und Privateigentum, die während des Erlebnisses beschädigt werden, vergessen werden oder verloren gehen können.
- Der Teilnehmer genehmigt die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Gesetzesdekret 196/2003. Er/sie genehmigt auch die Genehmigung, Veröffentlichung, Verbreitung und Ausstellung seines/ihres Bildes zu Bildungs- und/oder Werbezwecken.
- Im Bedarfsfall rufen Sie unsere Nummer 0365/503057 an und wir werden alle Behörden einschalten.
INFORMIERT NAVIGIEREN
Bevor Sie eine Bootsfahrt auf dem Gardasee unternehmen, sollten Sie sich über die Vorschriften für eine korrekte und sichere Navigation informieren, um unangenehme Bußgelder zu vermeiden.
Wir raten Ihnen auch, vor Ihrer Abreise einen Anhaltspunkt mitzunehmen, der Ihnen hilft, sich zurechtzufinden.
Halten Sie immer einen Abstand von mindestens 500 Metern zur Küste ein und fahren Sie mit mäßiger Geschwindigkeit.
SÜDKÜSTE
In der Nähe von Padenghe, Peschiera und Sirmione ist bei der Navigation entlang der Küste immer ein Abstand von 500 Metern einzuhalten.
INSELN
Folgen Sie den auf der Karte angegebenen Routen.
Sie verläuft zwischen den großen, gelb-schwarzen Betonmasten.
Segeln Sie mindestens 300 Meter von den auf der Karte eingezeichneten gelben Bojen entfernt; bei Nichteinhaltung dieser Grenze werden Strafen verhängt.





